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Information für die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des ZVA „Obere Mandau“

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2024 hat der Abwasserzweckverband (ZVA) wichtige Beschlüsse zur Anpassung der Abwassergebühren gefasst. Dabei wurden die 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 16. Dezember 2014 sowie die 2. Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung vom 11. September 2006 verabschiedet und am 27. Dezember 2024 im elektronischen Amtsblatt des Zweckverbandes veröffentlicht. Beide Satzungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Gebührenkalkulation hat im Ergebnis der Auswertung der Nachkalkulation des vorangegangenen Kalkulationszeitraumes 2021 – 2023 und der entsprechenden Nachberechnungen der Vorjahre sowie der Berücksichtigung von Empfehlungen der überörtlichen Rechnungsprüfung ein Defizit zum 31.12.2023 ergeben, welcher innerhalb der folgenden fünf Jahre (maximal zulässiger Zeitraum) ausgeglichen wird (zentrale Abwasserbeseitigung). Die Gebührenkalkulation erfolgte separat für folgende Bereiche: zentrale Abwasserbeseitigung, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebühr für die Überwachung der Eigenkontrolle der dezentralen Abwasseranlagen (Überwachungsgebühr) sowie Verwaltungsaufwand für die Abwasserabgabenabwälzung.

1. Zentrale Abwasserbeseitigung

  • Mengengebühr: Erhöhung um 0,66 €/m³ auf 2,35 €/m³.
  • Jährliche Grundgebühr: Steigerung um 9,00 €/Einwohner bzw. EGW auf 54,00 €/Einwohner bzw. EGW.
    • Die Grundgebühr deckt 80 % der fixen Vorhaltekosten, was dem maximal zulässigen Anteil entspricht.
    • Die durchschnittliche Gebührenentwicklung zwischen 2021 und 2027 liegt im Rahmen der allgemeinen Inflation.

Verglichen mit umliegenden Gemeinden und Entsorgern liegen die durchschnittlichen Jahreskosten je Grundstück in der oberen Hälfte.

2. Dezentrale Abwasserbeseitigung

  • Mengengebühr: Anstieg um 11,06 €/m³ auf 31,41 €/m³.
  • Grundgebühr je Entsorgung: Erhöhung um 51,22 € auf 99,81 €.

Das Defizit in diesem Bereich wird nicht durch Gebühren ausgeglichen, sondern über den allgemeinen Haushalt gedeckt. Im Vergleich zur zentralen Abwasserentsorgung liegen die durchschnittlichen Jahreskosten je dezentral angeschlossenes Grundstück im Verhältnis 1:1,5. Dabei werden nicht nur die Gebühren für den Zweckverband, sondern auch die geschätzten privaten Kosten (nach Fachberatung mit dem technischen Betriebsführer) berücksichtigt.

3. Gebühr für Verwaltungsaufwand zur Abwälzung der Abwasserabgabe

  • Erhöhung um 42,60 €/Bescheid auf 57,60 €/Bescheid.
    • per Abwasserabgabenabwälzungssatzung erfolgt die verursachergerechte Weiterberechnung der Abwasserabgabe der Kleineinleitungen an die Verursacher. Der Zweckverband als Abwasserentsorgungspflichtiger ist gegenüber dem Freistaat anstelle der Kleineinleiter abgabepflichtig. Der im Zuge der Abwälzung der Abwasserabgabe entstehende Verwaltungsaufwand ist dabei mit umzulegen.

4. Überwachungsgebühr für Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen

  • Steigerung um 25,17 € auf 50,17 € je Anlage pro Jahr.  
  • Die seit 2022 neu eingeführte Überwachungsgebühr im Bereich der dezentralen Entsorgung ist auf großes Missverständnis gestoßen. Die neue Gebührenkalkulation hat leider auch für diese Gebühr eine Erhöhung ergeben.

Gründe für die Gebührenerhöhungen

Die Anpassungen sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen:

  • Aufgebrauchte Überzahlungen: Reserven aus früheren Kalkulationszeiträumen sind aufgebraucht und stehen dem Ausgleich dem Defizit in den folgenden Kalkulationszeiträumen nicht mehr zur Verfügung.
  • Rückgang des Abwasseranfalls: Sinkende Abwassermengen führen zu geringeren Einnahmen.
  • Gestiegene Betriebskosten:
    • Erhöhte Kosten für die Unterhaltung (Reparaturen, Instandsetzungen) sowie Erneuerungsinvestitionen des Abwassernetzes (zentrale Abwasserbeseitigung.
    • Allgemeiner Anstieg der Personal- und Sachkosten. Grundlage ist nun einheitlich die VwV Kostenfestlegung des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes1 sowie der Betriebsführungsvertrag.
    • Erhöhte Kosten für die Klärung von Schmutzwasser in den angeschlossenen Kläranlagen.
    • Seit 2022 erhöhte Kosten für die technische Betriebsführung (neue Ausschreibung im Jahr 2021/2022).
    • Seit 2023 erhöhte Kosten für den Transport und die Behandlung der Fäkalien (neue Ausschreibung im Jahr 2022) Gebühr für die Überwachung der Eigenkontrolle der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
  • Der Zweckverband ist verpflichtet, die Eigenkontrolle der Kleinkläranlagen zu überwachen und dazu ein Kleineinleiterkataster zu erstellen und zu führen. Die Überwachung erfolgt nicht nur dokumentationstechnisch jedoch auch stichprobenmäßig vor Ort (pro Anlage 1x in 3 Jahren). Dies ist die Grundlage für die Nachweisführung gegenüber der Landesdirektion und stellt einen gewissen Verwaltungsaufwand beim Zweckverband sowie beim Betriebsführer dar. Im Zeitraum 2022 – 2024 wurden zuerst Pauschalwerte zu Grunde gelegt, da keine genaue Zeiterfassung für die einzelnen Tätigkeiten vorab erfolgen konnte.
  • Überprüfung und Anpassung durch überörtliche Rechnungsprüfung.

Information und Kontakt

Die Abwasserentsorgung muss weiterhin kostendeckend erfolgen, um eine zuverlässige Infrastruktur und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Eine detaillierte Gebührenkalkulation und weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Webseite zva-oberemandau.de oder in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

  • Telefon: 03586/451533
  • E-Mail: abwasser@seifhennersdorf.de

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Mandy Gubsch

Verbandsvorsitzende

1  Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Festlegung von Verwaltungsgebühren sowie Benutzungsgebühren und Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung v. 08.05.2020 in der jeweils geltenden Fassung.

Information vom 27.12.2024 in pdf