Mobile Entsorgung

Gemäß § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) obliegt dem Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ auch die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen.

Berechtigte Unternehmen zur Abfuhr von Fäkalwasser und Fäkalschlamm im Verbandsgebiet:

Für den ZVA „Obere Mandau“ ist die Firma Rohr- und Kanalservice Berndt in Löbau mit der Grubenleerung beauftragt.

Bei Vorliegen aller erforderlichen Eignungsnachweise können weitere Unternehmen dazukommen.

Die Entsorgung von Fäkalwasser oder Fäkalschlamm im Verbandsgebiet darf nur durch die vom Verband zugelassenen Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden.