Wir begrüßen Sie auf unserer Homepage und freuen uns über Ihr Interesse an unserem Zweckverband!

Information für die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des ZVA „Obere Mandau“

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2024 hat der Abwasserzweckverband (ZVA) wichtige Beschlüsse zur Anpassung der Abwassergebühren gefasst. Dabei wurden die 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 16. Dezember 2014 sowie die 2. Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung vom 11. September 2006 verabschiedet und am 27. Dezember 2024 im elektronischen Amtsblatt des Zweckverbandes veröffentlicht. Beide Satzungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Gebührenkalkulation hat im Ergebnis der Auswertung der Nachkalkulation des vorangegangenen Kalkulationszeitraumes 2021 – 2023 und der entsprechenden Nachberechnungen der Vorjahre sowie der Berücksichtigung von Empfehlungen der überörtlichen Rechnungsprüfung ein Defizit zum 31.12.2023 ergeben, welcher innerhalb der folgenden fünf Jahre (maximal zulässiger Zeitraum) ausgeglichen wird (zentrale Abwasserbeseitigung). Die Gebührenkalkulation erfolgte separat für folgende Bereiche: zentrale Abwasserbeseitigung, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebühr für die Überwachung der Eigenkontrolle der dezentralen Abwasseranlagen (Überwachungsgebühr) sowie Verwaltungsaufwand für die Abwasserabgabenabwälzung.

Information für alle Bürger – Allgemeine Ausschlüsse lt. § 6 AbwS

Aufgrund von häufig auftretenden Störungen bei den Abwasserpumpwerken möchte der Zweckverband auf die Einhaltung der Abwassersatzung, v. a. § 6 der AbwS, hinweisen. Reinigung der Abwasseranlagen und Beseitigung der Verstopfungen und Störungen bedeutet einen erhöhten Arbeitsaufwand, womit der Finanzaufwand steigt. Um mit den Finanzmitteln sparsam umzugehen und somit die Gebührenhöhe möglichst einhalten zu können, müssen sich alle Bürger dementsprechend verhalten.

Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung der Anlagen zur Abwasserbehandlung (Klärwerk, Abwasserpumpwerke o. ä.) beeinträchtigen. Dazu gehören folgende Stoffe, die in den letzten 3 Jahren sehr häufig Probleme verursacht haben:

– Textilien, Wischlappen,

– Stoff-, Papier- sowie Feuchttücher und Fasserstoffen,

– Küchenabfälle,

– Öle und Fette,

– Abgänge aus Tierhaltungen,

– große Menge an farbstoffhaltigem Abwasser.

Wir bitten alle Bürger entsprechend der Abwassersatzung, insbesondere § 6, Rücksicht zu nehmen und vor allem die genannten Stoffe von der Abwasserbeseitigung auszuschließen. Auf der Web-Seite des Zweckverbandes steht Ihnen die Abwassersatzung zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ ab dem Jahr 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung am 08.02.2023 die 2 Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen. Die 2. Änderungssatzung beinhaltet Änderungen bezüglich der Form der öffentlichen Bekanntgabe.

Die öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ halbjährlich am letzten Mittwoch der Monate April und Oktober auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.zva‑oberemandau.de/aktuelles/.

Soweit eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist, erfolgt diese am Sitz des Verbandes.

Im Bedarfsfall ist eine Sonderausgabe abweichend vom halbjährlichen Rhythmus zulässig

!!! Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen ab sofort nicht mehr im Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Ausgabe Süd !!!

Weitere Meldungen des Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“

Über den Verband

Der Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ mit Sitz in Seifhennersdorf ist zuständig für die ordnungsgemäße gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung in den Verbandskommunen Seifhennersdorf, Leutersdorf und OT Neueibau der Gemeinde Kottmar.

Historie

Gründung des Zweckverbandes am 27.08.1993. Im gleichen Jahr wurde auch die Zusammenarbeit mit dem tschechischen Partner SCVK vertraglich besiegelt. Der ZVA „Obere Mandau“ ist der erste Zweckverband, der eine grenzüberschreitende Schmutzwasserentsorgung realisiert hat. Der Großteil des Schmutzwassers wird im modernen Klärwerk Warnsdorf gereinigt. Lediglich der Ortsteil Spitzkunnersdorf entsorgt sein Abwasser über das Klärwerk Mittelherwigsdorf.
Heute haben ca. 96 % der Einwohner im Verbandsgebiet einen Zugang zum zentralen Abwassernetz.
102 Wohngrundstücke werden keinen Anschluss an das zentrale Abwassernetz erhalten.