Information für alle Bürger – Allgemeine Ausschlüsse lt. § 6 AbwS
Aufgrund von häufig auftretenden Störungen bei den Abwasserpumpwerken möchte der Zweckverband auf die Einhaltung der Abwassersatzung, v. a. § 6 der AbwS, hinweisen. Reinigung der Abwasseranlagen und Beseitigung der Verstopfungen und Störungen bedeutet einen erhöhten Arbeitsaufwand, womit der Finanzaufwand steigt. Um mit den Finanzmitteln sparsam umzugehen und somit die Gebührenhöhe möglichst einhalten zu können, müssen sich alle Bürger dementsprechend verhalten.
Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung der Anlagen zur Abwasserbehandlung (Klärwerk, Abwasserpumpwerke o. ä.) beeinträchtigen. Dazu gehören folgende Stoffe, die in den letzten 3 Jahren sehr häufig Probleme verursacht haben:
– Textilien, Wischlappen,
– Stoff-, Papier- sowie Feuchttücher und Fasserstoffen,
– Küchenabfälle,
– Öle und Fette,
– Abgänge aus Tierhaltungen,
– große Menge an farbstoffhaltigem Abwasser.
Wir bitten alle Bürger entsprechend der Abwassersatzung, insbesondere § 6, Rücksicht zu nehmen und vor allem die genannten Stoffe von der Abwasserbeseitigung auszuschließen. Auf der Web-Seite des Zweckverbandes steht Ihnen die Abwassersatzung zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ ab dem Jahr 2023
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung am 08.02.2023 die 2 Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen. Die 2. Änderungssatzung beinhaltet Änderungen bezüglich der Form der öffentlichen Bekanntgabe.
Die öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ halbjährlich am letzten Mittwoch der Monate April und Oktober auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.zva‑oberemandau.de/aktuelles/.
Soweit eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist, erfolgt diese am Sitz des Verbandes.
Im Bedarfsfall ist eine Sonderausgabe abweichend vom halbjährlichen Rhythmus zulässig
!!! Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen ab sofort nicht mehr im Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Ausgabe Süd !!!
Information für die Kunden des ZVA „Obere Mandau“
Liebe Kundinnen und Kunden,
in der Verbandsversammlung am 17.03.2021 hat der ZVA die 3. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 16.12.2014 beschlossen, welcher Bestandteil die Gebührenerhöhung ist. Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Im Ergebnis der Auswertung der Nachkalkulation des vorangegangenen Kalkulationszeitraumes 2017 – 2020 ergibt sich ein Defizit, welcher in der nachfolgenden Kalkulationsperiode 2021 – 2024 auszugleichen ist.
Weitere Meldungen des Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“
Über den Verband
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ mit Sitz in Seifhennersdorf ist zuständig für die ordnungsgemäße gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung in den Verbandskommunen Seifhennersdorf, Leutersdorf und OT Neueibau der Gemeinde Kottmar.
Historie
Gründung des Zweckverbandes am 27.08.1993. Im gleichen Jahr wurde auch die Zusammenarbeit mit dem tschechischen Partner SCVK vertraglich besiegelt. Der ZVA „Obere Mandau“ ist der erste Zweckverband, der eine grenzüberschreitende Schmutzwasserentsorgung realisiert hat. Der Großteil des Schmutzwassers wird im modernen Klärwerk Warnsdorf gereinigt. Lediglich der Ortsteil Spitzkunnersdorf entsorgt sein Abwasser über das Klärwerk Mittelherwigsdorf.
Heute haben ca. 96 % der Einwohner im Verbandsgebiet einen Zugang zum zentralen Abwassernetz.
102 Wohngrundstücke werden keinen Anschluss an das zentrale Abwassernetz erhalten.