Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2024 hat der Abwasserzweckverband (ZVA) wichtige Beschlüsse zur Anpassung der Abwassergebühren gefasst. Dabei wurden die 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 16. Dezember 2014 sowie die 2. Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung vom 11. September 2006 verabschiedet und am 27. Dezember 2024 im elektronischen Amtsblatt des Zweckverbandes […]
Autor: azv-admin
Amtsblatt – Sonderausgabe 1 – Dezember 2024
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ findet am Mittwoch, den 18.12.2024, 17:30 Uhr im Rathaus Seifhennersdorf, Ratshausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf, Ratssaal, statt. Tagesordnung der Verbandsversammlung vom 18.12.2024 Gebührenkalkulation – Entwurf v. 10.12.2024
Amtsblatt – Ausgabe 1 – Oktober 2024
! Öffnungszeiten am 13.09.2024 ! Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.09.2024 muss die Geschäftsstelle aus krankheitsbedingten Gründen kurzfristig geschlossen werden. Sie erreichen uns über 03586 / 451533. Wir bitten sie um Verständnis!
Sehr geehrte Damen und Herren, die Geschäftsstelle des Zweckverbandes ist im o. g. Zeitraum nur begrenzt besetzt. Wir bitten Sie daher um vorherige Terminvereinbarungen. Am 12.09.2024 bleibt die Geschäftsstelle ganz geschlossen.
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ findet am Mittwoch, den 12.06.2024, 17:30 Uhr im Rathaus Seifhennersdorf, Ratshausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf, Ratssaal, statt. Tagesordnung der Verbandsversammlung vom 12.06.2024
Bekanntmachung vom 13.05.2024
Die nächste öffentliche Verwaltungsratssitzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ findet am Montag, den 11.03.2024, 08:00 Uhr im Rathaus Seifhennersdorf, Ratshausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf, Beratungsraum der Bürgermeisterin, statt. Tagesordnung der Verwaltungsratssitzung vom 11.03.2024
Aufgrund von häufig auftretenden Störungen bei den Abwasserpumpwerken möchte der Zweckverband auf die Einhaltung der Abwassersatzung, v. a. § 6 der AbwS, hinweisen. Reinigung der Abwasseranlagen und Beseitigung der Verstopfungen und Störungen bedeutet einen erhöhten Arbeitsaufwand, womit der Finanzaufwand steigt. Um mit den Finanzmitteln sparsam umzugehen und somit die Gebührenhöhe möglichst einhalten zu können, müssen […]