Wir begrüßen Sie auf unserer Homepage und freuen uns über Ihr Interesse an unserem Zweckverband!

Öffentliche Stellenausschreibung  

Der Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ (ZVA) mit Sitz in Seifhennersdorf als Körperschaft des öffentlichen Rechts schreibt zur nächstmöglichen Besetzung folgende Stelle befristet (Elternzeitvertretung) aus:

Verwaltungsassistenz (m/w/d)

(20 Stunden/Woche, befristet, EG 6 TVÖD)

Aufgaben:

Abwasserbezogene Verwaltungsaufgaben

  • Pflege und Aktualisierung von Stammdaten (z. B. Einwohnerzahlen, Einleitmengen, Absetzmengen).
  • Bearbeitung von Anträgen sowie Erteilung einfacher Genehmigungen.
  • Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger; Unterstützung bei Bestandsdaten und Schachtgenehmigungen.
  • Führung des Kleineinleiterkatasters und Zuarbeit für den technischen Betriebsführer.
  • Verwaltungstechnische Unterstützung bei Gebührenabrechnungen (Vorbereitung, Datenerfassung, Bescheide).

Allgemeine Verwaltungsassistenz

  • Vertragsregister führen und Arbeiten in Datenbanken.
  • Posteingang und -ausgang bearbeiten.
  • Telefonservice und Bürgerkontakt.
  • Schriftverkehr und organisatorische Zuarbeiten für alle Sachgebiete und die Verbandsleitung.
  • Bestellung von Büromaterial.
  • Unterstützung bei der Rechnungsbearbeitung und einfachen Buchungen.
  • Weitere übliche administrative Tätigkeiten.

Anforderungen:

  • Abgeschlossene Verwaltungsausbildung oder vergleichbarer kaufmännischer Abschluss; alternativ Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
  • Sicherer Umgang mit PC-Technik sowie Standard- und Fachsoftware.
  • Teamfähigkeit, Verlässlichkeit und serviceorientiertes Auftreten.
  • Strukturierte Arbeitsweise sowie kommunikative Kompetenz.

Wir bieten:

  • Vielseitige Aufgaben in einem kleinen, kollegialen Team.
  • Vergütung nach TVöD, EG 6.
  • Befristeter Vertrag für ein Jahr mit 20 Stunden pro Woche.
  • 30 Tage Urlaub/Jahr (anteilig bei Teilzeit).
  • Flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitmodell.

Ihre vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise etc.) reichen Sie bitte bis zum 14.01.2026 an den ZVA „Obere Mandau“, z. Hd. Verbandsvorsitzenden Frau Mandy Gubsch, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf oder per E-Mail an: abwasser@seifhennersdorf.de.

Bewerbungen Schwerbehinderter bzw. ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden sowie die im Zusammenhang mit der Bewerbung Ihnen entstandene Kosten nicht erstattet werden können.

Wir weißen darauf hin, dass Sie sich mit Ihrer Bewerbung für die zweckgebundene Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einverstanden erklären. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht.

Information für die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des ZVA „Obere Mandau“

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2024 hat der Abwasserzweckverband (ZVA) wichtige Beschlüsse zur Anpassung der Abwassergebühren gefasst. Dabei wurden die 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 16. Dezember 2014 sowie die 2. Änderungssatzung zur Abwasserabgabenabwälzungssatzung vom 11. September 2006 verabschiedet und am 27. Dezember 2024 im elektronischen Amtsblatt des Zweckverbandes veröffentlicht. Beide Satzungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Gebührenkalkulation hat im Ergebnis der Auswertung der Nachkalkulation des vorangegangenen Kalkulationszeitraumes 2021 – 2023 und der entsprechenden Nachberechnungen der Vorjahre sowie der Berücksichtigung von Empfehlungen der überörtlichen Rechnungsprüfung ein Defizit zum 31.12.2023 ergeben, welcher innerhalb der folgenden fünf Jahre (maximal zulässiger Zeitraum) ausgeglichen wird (zentrale Abwasserbeseitigung). Die Gebührenkalkulation erfolgte separat für folgende Bereiche: zentrale Abwasserbeseitigung, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebühr für die Überwachung der Eigenkontrolle der dezentralen Abwasseranlagen (Überwachungsgebühr) sowie Verwaltungsaufwand für die Abwasserabgabenabwälzung.

Information für alle Bürger – Allgemeine Ausschlüsse lt. § 6 AbwS

Aufgrund von häufig auftretenden Störungen bei den Abwasserpumpwerken möchte der Zweckverband auf die Einhaltung der Abwassersatzung, v. a. § 6 der AbwS, hinweisen. Reinigung der Abwasseranlagen und Beseitigung der Verstopfungen und Störungen bedeutet einen erhöhten Arbeitsaufwand, womit der Finanzaufwand steigt. Um mit den Finanzmitteln sparsam umzugehen und somit die Gebührenhöhe möglichst einhalten zu können, müssen sich alle Bürger dementsprechend verhalten.

Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung der Anlagen zur Abwasserbehandlung (Klärwerk, Abwasserpumpwerke o. ä.) beeinträchtigen. Dazu gehören folgende Stoffe, die in den letzten 3 Jahren sehr häufig Probleme verursacht haben:

– Textilien, Wischlappen,

– Stoff-, Papier- sowie Feuchttücher und Fasserstoffen,

– Küchenabfälle,

– Öle und Fette,

– Abgänge aus Tierhaltungen,

– große Menge an farbstoffhaltigem Abwasser.

Wir bitten alle Bürger entsprechend der Abwassersatzung, insbesondere § 6, Rücksicht zu nehmen und vor allem die genannten Stoffe von der Abwasserbeseitigung auszuschließen. Auf der Web-Seite des Zweckverbandes steht Ihnen die Abwassersatzung zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ ab dem Jahr 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung am 08.02.2023 die 2 Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen. Die 2. Änderungssatzung beinhaltet Änderungen bezüglich der Form der öffentlichen Bekanntgabe.

Die öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ halbjährlich am letzten Mittwoch der Monate April und Oktober auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.zva‑oberemandau.de/aktuelles/.

Soweit eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist, erfolgt diese am Sitz des Verbandes.

Im Bedarfsfall ist eine Sonderausgabe abweichend vom halbjährlichen Rhythmus zulässig

!!! Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen ab sofort nicht mehr im Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Ausgabe Süd !!!

Weitere Meldungen des Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“

Über den Verband

Der Zweckverband Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ mit Sitz in Seifhennersdorf ist zuständig für die ordnungsgemäße gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung in den Verbandskommunen Seifhennersdorf, Leutersdorf und OT Neueibau der Gemeinde Kottmar.

Historie

Gründung des Zweckverbandes am 27.08.1993. Im gleichen Jahr wurde auch die Zusammenarbeit mit dem tschechischen Partner SCVK vertraglich besiegelt. Der ZVA „Obere Mandau“ ist der erste Zweckverband, der eine grenzüberschreitende Schmutzwasserentsorgung realisiert hat. Der Großteil des Schmutzwassers wird im modernen Klärwerk Warnsdorf gereinigt. Lediglich der Ortsteil Spitzkunnersdorf entsorgt sein Abwasser über das Klärwerk Mittelherwigsdorf.
Heute haben ca. 96 % der Einwohner im Verbandsgebiet einen Zugang zum zentralen Abwassernetz.
102 Wohngrundstücke werden keinen Anschluss an das zentrale Abwassernetz erhalten.